Persönlichkeits- und Freiheitsrechte

Die Persönlichkeitsrechte garantieren das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Sie umfassen außerdem den Schutz vor Folter, vor willkürlicher Festnahme und vor willkürlichen Eingriffen ins Privatleben. Die Freiheitsrechte geben jedem Menschen das Recht sich frei zu bewegen, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.
Diese Grundrechte werden in Tibet von den chinesischen Autoritäten vehement verletzt. Die tibetische Bevölkerung ist den Repressionen der chinesischen Sicherheitskräfte wehrlos ausgeliefert. Besonders an bestimmten Jahrestagen ist die Bewegungsfreiheit der Tibeter stark eingeschränkt. Bei friedlichen Protesten kommt es regelmäßig zu willkürlichen Festnahmen. Die Inhaftierten sind häufig Folter und Misshandlungen ausgesetzt. Seit 1987 sind laut TCHRD mindestens 89 Tibeter in Haft zu Tode gefoltert worden. Ende 2007 befanden sich 119 politische Gefangene in Haft, mehrheitlich Mönche und Nonnen. Die Zahl nahm 2008 in Zusammenhang mit den Märzunruhen und den Olympischen Spielen stark zu.
Die Glaubens- und Religionsfreiheit der Tibeter ist besonders stark eingeschränkt. Der tibetische Buddhismus ist eng mit der tibetischen Identität verknüpft. Die Ausübung der Religion, insbesondere in Form von traditionellen Zeremonien, wird stark unterdrückt, häufig sogar verboten, da sie von der chinesischen Regierung mit tibetischem Nationalismus und Separatismus gleichgesetzt wird. Der Besitz von Bildern des Dalai Lama oder Äußerungen wie „Lang lebe der Dalai Lama“ werden mit langen Haftstrafen geahndet.
Der chinesische Staat greift auch in das Studium des tibetischen Buddhismus ein. Im Zuge der verschärften Religionspolitik kommt es zu strenger behördlicher Kontrolle. Mönche und Nonnen werden zur Teilnahme an Kampagnen gegen den Dalai Lama oder an „patriotischen Umerziehungskampagnen“ gezwungen. Diese Eingriffe in die Lehre und Praxis des traditionellen tibetischen Buddhismus zerstören diesen von Grund auf.
Auch das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit wird in Tibet nicht gewahrt. Tibetern ist es nicht möglich, ihre Meinung offen zu äußern, insofern sie von der offiziellen Linie der Kommunistischen Partei abweicht. Auf friedliche Proteste und Meinungsäußerungen reagieren die chinesischen Sicherheitskräfte mit Festnahmen, Inhaftierungen und Folter. Immer mehr Menschen werden Opfer der Praxis des „Verschwindenlassens“.
Durch strenge Kontrolle und Zensur der Medien ist ein freier Informationsfluss nicht möglich. Auch Internetnutzer sind immer stärker von der Zensur und Überwachung betroffen. Die Selbstzensur stellt den wichtigsten Kontrollmechanismus dar. Von chinesischen Journalisten wird erwartet, dass sie die Informationen, die sie verbreiten, an die Linie des Propagandaministeriums der KP anpassen. Regimekritiker, die ihre Meinung ausländischen Medien gegenüber äußern, werden häufig Opfer von Verfolgung, Festnahme, strenger Überwachung oder Inhaftierung.
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